Liebe Eltern und geschätzte Kunden,

wir stehen für leckere und liebevoll zubereitete Verpflegung – ob für Schulen, Kindertagesstätten, Einrichtungen oder Privatkunden. Mit unserem Engagement für Qualität und regionalen Genuss möchten wir unseren Kundinnen und Kunden jeden Tag eine verlässliche Versorgung bieten.

Um eine transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten, bilden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Grundlage unserer Leistungen. Sie informieren klar und verständlich über Rechte, Pflichten und Abläufe rund um unsere Angebote und Lieferungen.

Unsere AGB’s

Als Partner für die Versorgung der im Vertrag genannten Schule, Kindertagesstätte, Kantine oder Privatperson bieten wir die Lieferung eines täglichen Mittagessens an. Dieses Angebot erfolgt auf Basis einer Dienstleistungskonzession, durch die wir mit der zuverlässigen Bereitstellung der Verpflegung beauftragt sind.

Das Speisenangebot der BoHe Stralsunder Küchenbetriebsgesellschaft mbH orientiert sich an den Empfehlungen des DGE-Qualitätsstandards für die Kita- und Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Diese Standards bilden die Grundlage für die Gestaltung der Mittagsverpflegung, die Zubereitung der Speisen sowie die Sicherstellung einer ausgewogenen Nährstoffzufuhr.

Soweit im jeweiligen Vertrag vorgesehen, umfasst unser Angebot außerdem die Versorgung mit Frühstück, Vesper und Getränken.

Nach Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen erhält der Kunde bzw. der gesetzliche Vertreter:

  • eine Anmeldebestätigung

  • die persönlichen Zugangsdaten (Kundennummer, Login-Nummer und Passwort)

Mit diesen Daten kann die Auswahl der gewünschten Essen bequem online vorgenommen werden.

Kunden an schulischen Einrichtungen und Horten erhalten zusätzlich einen Transponder, der für die Mittagsausgabe erforderlich ist.

Für den Transponder wird eine einmalige Gebühr von 11,90 € erhoben, die mit der ersten Rechnung fällig wird. Nach vollständiger Zahlung geht der Transponder in das Eigentum des Kunden über.

  • Abbestellungen sind möglich:

    • telefonisch unter 03831 / 28 34 34 34

    • per E-Mail an post@werftkoeche.de

    • online über das Bestellsystem
      bis spätestens 23:59 Uhr am Vortag.

  • Änderungen für spätere Zeiträume können ebenfalls über das Bestellsystem vorgenommen werden.

  • Wichtig: Erfolgt keine oder keine fristgerechte Abmeldung, wird das Essen in Rechnung gestellt. Die Verantwortung für die rechtzeitige Abmeldung liegt bei den Eltern bzw. Kunden.

  • Bestellungen können bis 23:59 Uhr am Vortag online getätigt werden. Umbestellungen sind ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt möglich.

  • Menüänderungen und Abbestellungen erfolgen direkt im Bestellsystem unter Angabe der Kundennummer und des persönlichen Passwortes.

  • Kunden mit Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten werden gebeten, ihre Bestellungen wöchentlich bis Donnerstag der Vorwoche aufzugeben, um eine sichere Versorgung zu gewährleisten.

Die BoHe Stralsunder Küchenbetriebsgesellschaft mbH haftet nur unbeschränkt für Schäden, wenn diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen der BoHe Stralsunder Küchenbetriebsgesellschaft mbH verursacht wurden oder in den Anwendungsbereich einer ausdrücklich (d. h. unter Verwendung des Begriffs „Garantie“) übernommenen unbeschränkten schriftlichen Garantie fallen.

Daneben haftet die BoHe Stralsunder Küchenbetriebsgesellschaft mbH nicht für gelieferte Sonderkost (z. B. Diätessen, allergikerfreundliches Essen). Diese Form der Essenbestellung erfolgt auf eigenen Wunsch und unter eigener Verantwortung des Bestellers.

Die BoHe Stralsunder Küchenbetriebsgesellschaft mbH behält sich das Recht vor, bei Auftreten von Unverträglichkeiten die Lieferung von Sonderkost sofort zu beenden.

Haftungsausschluss: Die BoHe Stralsunder Küchenbetriebsgesellschaft mbH haftet nicht für Schäden oder Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die durch Unverträglichkeiten entstehen.

Der Vertrag über die Essenversorgung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Er kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Bitte geben Sie dabei auch Ihre Bankverbindung an, damit eventuell bestehende Guthaben erstattet werden können.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt selbstverständlich unberührt.

Nach Ausgleich aller offenen Forderungen endet der Vertrag zwischen der BoHe Stralsunder Küchenbetriebsgesellschaft mbH und dem Essenteilnehmer.

7.1 Zahlung der Rechnungen

  • Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren.

  • Eine bestellgenaue Abrechnung erfolgt jeweils zum Monatsende.

  • Die Rechnung mit der aktuellen Forderung erhält der Kunde kostenlos per E-Mail.

  • Die Abbuchung kann entweder zum Monatsersten oder zur Monatsmitte erfolgen.

  • Zahlungsfrist: 10 Kalendertage ab Rechnungsdatum.


7.2 Gebühren

  • Die Essengeldbeträge basieren auf der Anzahl der bestellten Essen im Abrechnungszeitraum, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme.

  • Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich an die BoHe Stralsunder Küchenbetriebsgesellschaft mbH zu richten.

  • Für den Postversand wird eine Bearbeitungsgebühr von 1,19 € pro Monat erhoben. Diese wird auf der Rechnung ausgewiesen.


7.3 Zahlungsverzug

  • Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.

  • Nicht beanstandete Rechnungen gelten als anerkannt. Die Zahlung gilt erst mit Zahlungseingang auf dem Konto des Auftragnehmers als geleistet.

  • Erfolgt der Zahlungseingang erst ab dem 11. Tag, befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug. In diesem Fall:

    • Mahngebühr: 2,50 €

    • Zustellpause der Essenversorgung wird veranlasst

    • Für das Mahnschreiben kann eine zusätzliche Gebühr von 2,50 € erhoben werden

  • Die Freischaltung und die Essenversorgung für das Kind erfolgen erst wieder nach vollständiger Begleichung der offenen Forderung.

  • Bei weiterhin offener Forderung und nach erfolgloser außergerichtlicher Mahnung kann die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Die Kosten trägt der Auftraggeber.


7.4 Mitteilungspflicht

  • Änderungen von Name, Anschrift oder Klasse/Schule sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

  • Entstehende Unkosten aufgrund verspäteter Mitteilungen trägt der Auftraggeber.

  • Die Anmeldung zur Essenversorgung kann abgelehnt werden, z. B. wenn offene Forderungen seitens des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bestehen.

  • Die BoHe Stralsunder Küchenbetriebsgesellschaft mbH bestätigt die Anmeldung durch:

    • die Übermittlung einer Anmeldebestätigung und

    • die Vergabe der Login-Nummer für die Online-Bestellung.

  • Wirksamkeit des Vertrags: Mit Zugang der Anmeldebestätigung wird der Vertrag über die Essenversorgung wirksam.

    • Mit dem gesetzlichen Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) besteht Anspruch auf kostenfreie Mittagsversorgung.

    • Nachweise für Ermäßigungen des Essengeldes oder deren Verlängerung müssen dem Auftragnehmer unverzüglich vorgelegt werden.

    • Wichtig: Ungültige Formulare oder mündliche Angaben begründen keinen Anspruch auf Minderung des Essengeldes.

    • Vorkasse:

      • Personensorgeberechtigte mit Anspruch auf Leistungen nach § 90 SGB VIII oder § 29 Abs. 2 KiföG M-V zahlen die Verpflegungskosten vorab, bis ein gültiger Bescheid vorliegt.

      • Personensorgeberechtigte mit Anspruch auf Leistungen aus dem BUT, die keine gültige Bildungskarte vorlegen können, gehen ebenfalls mit den Verpflegungskosten in Vorkasse.

    • Technische Anpassungen

      • Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Onlinebestellsystem jederzeit optisch und technisch anzupassen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

      Erreichbarkeit

      • Das Onlinebestellsystem kann teilweise oder vollständig abgeschaltet werden, wenn technische oder organisatorische Gründe dies erforderlich machen.

      • Die Erreichbarkeit kann auch durch technische Gegebenheiten Dritter oder des Auftraggebers beeinträchtigt werden (z. B. Störung beim Internetprovider, veralteter Browser).

      Browser

      • Der Auftraggeber verwendet bei der Nutzung des Onlinebestellsystems einen technisch aktuellen Browser, um eine einwandfreie Funktion sicherzustellen.

      Account-Daten

      • Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die sichere Nutzung, Verwahrung und Weitergabe seiner Zugangsdaten (Kundennummer, Login, Passwort).

      Kosten

      • Bei der Nutzung des Onlinebestellsystems können Kosten durch Drittanbieter entstehen, z. B. beim Internetprovider. Auf diese Kosten hat der Auftragnehmer keinen Einfluss.

      Datenschutz

      • Der Auftragnehmer ist berechtigt, die IP-Adresse des Auftraggebers bei Vertragsabschluss und jeder Bestellung zu abrechnungstechnischen Zwecken zu speichern.

      • Personenbezogene Daten können für statistische Zwecke genutzt werden, werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben.

  • Alle Vertragsabschlüsse und Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

  • Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

  • Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss werden, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.

  • An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine gültige Regelung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

  • Diese Regelung gilt entsprechend, wenn sich der Vertrag als lückenhaft erweist.